In meinem Beitrag „Welcher ist der Richtige“ hatte ich einige Informationen zum Thema Sportbootführerschein zusammengestellt. Am 1. Januar 2023 haben sich einige Bedingungen geändert, daher hier nun ein Update.
Bereits im Januar 2023 gab es ein Update zur bisherigen 15 PS Regelung. Diese wurde um das Thema „Elektromotoren“ ergänzt. Wer schon mal E-Auto oder Hybrid gefahren ist weiß warum. Der E-Motor hat bei gleicher Antriebsleistung deutlich mehr Power. Was bedeutet das ? Sportboote mit Verbrennungsmotor bleiben weiterhin bis 11,03 kW / 15 PS führerscheinfrei. Bei Booten mit Elektromotor besteht die Führerscheinpflicht schon ab 7,5 kW / 10,2 PS.
Anpassungen gab es auch im Bereich der Tauglichkeit und bei den Prüfungen. Teilprüfungen (Theorie & Praxis) müssen nicht mehr beim gleichen Verband abgelegt werden.
Zum 01. April gab es ein weiteres Update, dass sicherlich viele begrüßen. Die Führerscheinpflicht auf dem Rhein wurde angepasst. Hier gelten nun auch die oben beschriebenen Leistungsgrenzen. Gleichzeitig wurde auch die Längenbegrenzung von 15m auch auf dem Rhein auf 20m angepasst.
Laut dem DSV werden zum 01. August 2023 auch die Fragen- und Antwortkataloge angepasst. Mehr dazu findet ihr auf der Seite des DSV.
Beim Thema Sportbootführerschein taucht oft die Frage auf „Welcher ist der Richtige“ ?
Schauen wir uns das Ganze einfach mal genauer an. Zunächst müssen wir zwischen amtlichen Führerscheinen und amtlich anerkannten Befähigungsnachweisen unterscheiden.
Fangen wir mit den amtlichen Führerscheinen und dem Sportbootführerschein Binnen an. Dieser unterteilt sich in zwei Varianten:
Unter Motor
Vorgeschrieben ist dieser zum Führen von Sportbooten unter Motor (nicht gewerblich) mit einer Länge von weniger als 20 Meter (ohne Ruder und Bugspriet) und einer Antriebsleistung von mehr als 11,03 KW bzw. 15 PS. Ausnahme bildet der Rhein, hier besteht eine Längenbegrenzung auf weniger als 15 Meter und einer Antriebsleistung von 3,67 KW bzw. 5 PS. Die Definition des Geltungsbereiches findet ihr in der Bundeswasserstraßen-Ordnung.
Unter Segel
Hier beschränkt sich der Bund in seiner Vorgabe auf einige Wasserstraßen rund um Berlin (Havel-Oder-, Untere-Havel-, Spree-Oder-Wasserstraße) ab einer Segelfläche größer 6m².
Auf vielen Landeswasserstraßen ist der SBF Binnen ebenso vorgeschrieben wie auf vielen Gewässern in privater oder öffentlicher Hand. Wie immer gilt – Befahrens-Verordnung und/oder lokale Vorschriften vor Antritt der Fahrt prüfen!
Sportbootführerschein See
Der Sportbootführerschein See ist ein reiner Motor-Schein. Er ist vorgeschrieben ab einer Antriebsleistung von mehr als 11,03 KW bzw. 15 PS. Der Geltungsbereich begrenzt sich allerdings auf die sogenannte Drei-Meilen-Zone sowie auf Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Meilen-Zone. Darüber hinaus, sowie bei einer Antriebsleistung kleiner 11,03 KW bzw. 15 PS ist kein Führerschein notwendig. Mit dem SBF See darf man im übrigen auch eine Segelyacht führen (unter 11,03 KW / 15 PS sogar ohne).
Über die rechtlichen Auswirkungen ohne im Besitz des entsprechenden Sportbootführerscheines zu sein – bei einem Seeunfall oder ähnlichem – lasst ihr euch besser vom Profi beraten, das kann und werde ich nicht tun. Im Übrigen wird beim SBF See deutlich mehr Wert auf das Thema Navigation gelegt. Hier beschäftigen wir uns zum ersten Mal mit Seekarten und allem was dazu gehört.
Ihr seht, die Frage nach dem „Welcher ist der Richtige“ lässt sich gar nicht so leicht beantworten. Denn jetzt kommen ja noch die „amtlich anerkannten Befähigungsnachweise„.
Sportküstenschifferschein (SKS) für Segel und/oder Motor. Vorgeschrieben für gewerbsmäßig genutzte Sportboote bis 12 sm vor der Küste. Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des SBF See und ein Nachweis von 300 sm auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart.
Sportseeschifferschein (SSS) für Segel und/oder Motor. Vorgeschrieben für gewerbsmäßig genutzte Sportboote bis 30sm vor der Küste. Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des SBF See und ein Nachweis von 1000 sm nach Erwerb des SBF See als Wachführer oder Vertreter, oder 700sm nach Erwerb des SKS auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart.
Sporthochseeschifferschein (SHS). Vorgeschrieben für gewerbsmäßig genutzte Sportboote weltweit. Voraussetzung ist der Nachweis von 1000 sm auf Yachten nach Erwerb des SSS als Wachführer. Davon mindestens 500 sm nach der ersten Teilprüfung.
Wer sich zum Thema gewerbsmäßige Nutzung einmal einlesen möchte, der wird in der SeeSpbootV fündig.
Dazu kommt dann noch das Thema Funk und Pyrotechnik. Auch hier wieder verbunden mit der Frage „Welcher ist der Richtige?“.
Ich denke, dass beim Thema Funk das SRC (Short Range Certificate) und das UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) eine gute Basis bilden. Vermutlich gehen die wenigsten von uns auf Langfahrt, so dass sich das LRC (Long Range Certificate) zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes aus finanzieller Hinsicht kaum lohnt – dümmer wird man davon natürlich nicht.
Beim Thema Pyrotechnik reicht den meisten vermutlich der FKN (Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel), sobald allerdings eine Signalpistole nach dem Waffenrecht an Bord ist braucht man hier den SKN (Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel).
Auf die beiden Punkte gehe ich sicherlich in einem anderen Beitrag mal ein.
Ich bin beim Thema „Welcher ist der Richtige“ übrigens ganz klassisch vorgegangen – SBF Binnen (S/M), SBF See, SKS und zwischendurch SRC/UBI und FKN/SKN – mal schauen ob es weitergeht.
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