In meinem Beitrag „Welcher ist der Richtige“ hatte ich einige Informationen zum Thema Sportbootführerschein zusammengestellt. Am 1. Januar 2023 haben sich einige Bedingungen geändert, daher hier nun ein Update.

Bereits im Januar 2023 gab es ein Update zur bisherigen 15 PS Regelung. Diese wurde um das Thema „Elektromotoren“ ergänzt. Wer schon mal E-Auto oder Hybrid gefahren ist weiß warum. Der E-Motor hat bei gleicher Antriebsleistung deutlich mehr Power. Was bedeutet das ? Sportboote mit Verbrennungsmotor bleiben weiterhin bis 11,03 kW / 15 PS führerscheinfrei. Bei Booten mit Elektromotor besteht die Führerscheinpflicht schon
ab 7,5 kW / 10,2 PS.

Anpassungen gab es auch im Bereich der Tauglichkeit und bei den Prüfungen. Teilprüfungen (Theorie & Praxis) müssen nicht mehr beim gleichen Verband abgelegt werden.

Zum 01. April gab es ein weiteres Update, dass sicherlich viele begrüßen. Die Führerscheinpflicht auf dem Rhein wurde angepasst. Hier gelten nun auch die oben beschriebenen Leistungsgrenzen. Gleichzeitig wurde auch die Längenbegrenzung von 15m auch auf dem Rhein auf 20m angepasst.

Laut dem DSV werden zum 01. August 2023 auch die Fragen- und Antwortkataloge angepasst. Mehr dazu findet ihr auf der Seite des DSV.

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