No cure – No pay oder „keine erfolgreiche Bergung – keine Bezahlung“ , mit diesen – sinngemäß übersetzten Zeilen – beginnt das „Lloyd´s Standard Form of Salvage Agreement, kurz LOF genannt.

Durch einen Artikel in der Yacht 20/2020 (16.09.2020) bin ich auf das interessante Thema Bergungskosten gestoßen. 
Eigentlich hatte ich schon im Sommer vor, mich hier einmal einzulesen, als die KNRM Mitte August diesen Jahres die „Spielregeln“ etwas angepasst hat. Gleichzeitig hatte ich auf meinem SKS Törn Gelegenheit, die spanischen Salvamento Marítimo mal in Aktion zu erleben.

Ich habe das schon vor Jahren bei einem Vortrag der DGzRS nicht verstanden, dass die „Hilfeleistungen“ grundsätzlich kostenfrei bzw. gegen eine „Spende“ in beinah lächerlicher Höhe abgearbeitet werden. Hier muss man aus meiner Sicht etwas differenzierter herangehen. Als Angehöriger einer Feuerwehr denke ich, hier muss eine Art „Verursacherprinzip“ greifen. Ich rede dabei nicht von MOB Fällen, Ruderbruch oder gar Untergang. Wer aber mit Kraftstoffmangel „liegen bleibt“, der muss seine Eignung als Skipper einmal (mindestens monetär) reflektieren.

Je nach Fahrgebiet bzw. First Responder erscheint die Bergung als moderne Piraterie. Oft gilt das ungeschriebene Gesetz, dass derjenige, dem die Bergungsleine gehört, den Bergelohn bestimmt. Um hier nicht auf „Gedeih und Verderb“ ausgeliefert zu sein sollte man frühstmöglich den Vercharterer oder Versicherer zu kontaktieren und selbst keinerlei Aussagen zum Bergelohn zu machen.

Es empfiehlt sich auf das Eingangs erwähnte LOF zuzugreifen, der Vertrag ist international gebräuchlich – bei Streitigkeiten entscheidet ein unabhängiges Schiedsgericht über die Kosten.

Augenmerk sollte hier auf die „Special Compensation P & I Clause (Scopic Clause) gelegt werden. Damit kann der Berger im Rahmen der LOF Kosten bei Misserfolg geltend machen, wenn der Berger Aufwendungen zur Vermeidung von Umweltschäden hatte.

Ich bin kein Jurist und schon gar kein Fachmann für Seerecht, aber ich würde – wenn beide Parteien einverstanden sind – hier eher zum „Nein“ tendieren und das entsprechend ankreuzen.

Im Sinne der guten Seemannschaft findet sich, zumindest in Hafennähe, mit Sicherheit immer ein hilfsbereiter Wassersportler. Der freut sich im Nachgang der erfolgreichen Bergung sicherlich über eine Einladung zum Essen oder einfach nur auf ein Bier.

Fazit: Damit der Leinenfang nicht zum finanziellen Desaster ausartet sollte man in dieser, hoffentlich nie auftretenden, Situation einen kühlen Kopf bewahren und genau überlegen welch fremde Trosse man fängt. Auf jeden Fall sollte man das LOF Formular zur Sicherheit immer an Bord haben.

Für den Fall der Fälle gibt es das LOF zum Download:

Bergung